SFB/FK-427 Medien und kulturelle Kommunikation
Veranstaltungen mit Dr. Cornelia Vismann
Status des Dokumentarischen - The Nuremberg Lesson
Filmabend des Kulturwissenschaftlichen Forschungskollegs
Es werden zwei Filme gezeigt, die jeweils von Thomas Tode (Studium der Visuellen Kommunikation, Germanistik und Etudes Cinémathographiques in Hamburg und Paris, lebt als Filmemacher und freier Publizist in Hamburg) vorgestellt und kommentiert werden:
1.) Sud Narodow (Das Gericht der Völker, UdSSR 1947, 54') von Roman Karmen und Elizaveta Svilova
Der sowjetische Film, der den Zuschauern ein genaues Bild des Nürnberger Strafprozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher zu geben versucht, erschien bereits einen Monat nach der Urteilsverkündung. Der Rahmen beschränkt sich jedoch nicht auf die eigentliche Verhandlung, sondern montiert weiteres, von deutschen Kameraleuten aufgenommenes Bildmaterial ein. Dieses Schnittverfahren dürfte dadurch motiviert worden sein, dass erstmals in den Nürnberger Prozessen Richtern und Zeugen Filmaufnahmen vorgeführt wurden.
2.) Nuremberg and its lesson (Nürnberg und seine Lehre USA 1946/48, 76') von Pare Lorentz und Stuart Schulberg.
Der amerikanische Film präsentiert Ausschnitte des Prozessverlaufes, ergänzt das im Gerichtssaal gedrehte Material jedoch nicht nur durch Einblendungen historischer Aufnahmen, sondern auch mit Bildern, die während des Verfahrens im Gerichtssaal gezeigt oder eigens für den Film aktiviert wurden.
08.11.05, 19.30-22.00 Uhr - Kölner Filmhaus, Maybachstr. 111, 50670 Köln
Status des Dokumentarischen - The Nuremberg Lesson
Workshop mit Cornelia Vismann, unter Beteiligung von Maja Turovskaja und Thomas Thode
Cornelia Vismann (Juristin, Kulturwissenschaftlerin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt) wird die Frage nach dem Status des Dokumentarischen anhand ihrer Arbeiten zum Einsatz von Filmaufnahmen in Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher entfalten. Im Zentrum steht hier, dass dem Gericht während des Verfahrens Filmaufnahmen aus den befreiten Konzentrationslagern gezeigt wurden, denen in der Regel ein Status als Dokument zugesprochen wurde. Die Bedingungen der Vorführung jedoch unterminierten die dokumentarische Absicht. Kameras zeichneten das Geschehen vor Gericht auf und verwandelten den Gerichtssaal so in einen Drehort. Diesen derealisierenden Effekt kompensierten erst Spielfilme zu den NS-Verbrechen, die das Filmmaterial integrierten. Unter explizit fiktionalen Vorzeichen gewinnt es den Status des Dokumentarischen. Gezeigt werden sollen Strategien der Bezugnahme, in denen das Filmmaterial zum Dokument wird. Akkompaniert werden wird diese Diskussion von der Frage, inwieweit die wechselseitige Bezugnahme differenter Medien aufeinander sowie die rekursive Rückwendung eines Mediums auf sich selbst allererst den Status des Dokumentarischen prozessiert.
09.11.2005, 10.00-12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr - Konferenzraum des Kollegs, Pohligstr. 1 (EG), 50969 Köln
Cornelia Vismann ist Juristin, Kulturwissenschaftlerin, und Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt.
Zuletzt geändert am 12. Juni 2007 um 12:20 Uhr - Kontakt - Login zum Bearbeiten