SFB/FK-427 Medien und kulturelle Kommunikation

Projektbereiche der 3. Förderphase (2005-2008)

Projektbereich A: Mediale Differenz. Evidenzverfahren

Im zweiten Antragszeitraum (2002-2004) war die ursprünglich gewählte thematische Fokussierung des A-Bereichs auf Probleme der medialen Differenz durch das Konzept der Transkriptivität/Transkriptionen näher bestimmt worden. Transkriptionen wurden dabei als Verfahren inter- und intramedialer Bezugnahme aufgefasst, die in literalen und telematischen Mediengesellschaften als eine basale Strategie für die Prozessierung kulturellen Sinns fungieren. Mediale Differenz wurde deshalb über die in der ersten Antragsphase gestellten Fragen zu Problemfeldern wie Medienwechsel, Medienwandel, Medienkonkurrenz bzw. der Kopräsenz von Einzelmedien hinaus insbesondere unter der Perspektive der bedeutungsgenerierenden Effekte betrachtet, die sich der wechselseitigen Bezugnahmen differenter Medien aufeinander sowie der rekursiven Rückwendung eines Mediums auf sich selbst verdanken.

Versucht man nun, das Problemfeld infra- und intermedialer transkriptiver Verfahren in den theoretischen Horizont über Sichtbarmachung, Evidenz und Agency/Instituierung einzustellen, so lässt sich zunächst feststellen, dass am Verfahrensbegriff festgehalten wird, weil in ihm die Grundentscheidung des Forschungskollegs zum Ausdruck kommt, sich einer Theorie des Medialen operativ und nicht durch essentialistische Theorieprogramme zu nähern. Der entscheidend neue Gesichtspunkt besteht darin, dass transkriptive Verfahren als mediale Prozessierungsformen verstanden werden, in denen Sichtbarmachungs- und Veranschaulichungseffekte im Hinblick auf die Frage fokussiert werden, was sie zur Evidenzbildung kultureller Semantiken beitragen. Transkriptive Verfahren werden also als Evidenzverfahren insofern aufgefasst, als sie die Veranschaulichungspotentiale operational zur Geltung bringen, die sich aus der Wechselbeziehung differenter und miteinander verschalteter Medien ergeben, um sie für die Erzeugung der Evidenz des jeweils medialisierten Sinnes fruchtbar zu machen.

Sichtbarkeit (in einem nicht auf Visualität eingeschränkten Sinne) tritt nämlich in transkriptiven Evidenzverfahren an zwei strukturell zu unterscheidenden Momenten und in zwei unterscheidbaren Modi auf: als Sichtbarkeit des Mediums und als Sichtbarkeit des Mediatisierten. Die Unsichtbarkeit (Transparenz) des Zeichen/Mediums und damit die Unsichtbarkeit der Inszenierungsbedingungen medialer Prozesse ist in der Regel die Voraussetzung dafür, dass das Mediatisierte (der kommunizierte Sinn bzw. die kommunizierte Bedeutung) in quasi-ontologischer Unmittelbarkeit und Evidenz erscheinen kann, während das Sichtbarwerden des Mediums, d.h. die Irritation der habitualisierten Gebrauchskontexte und Rahmungen, eine heraufziehende Krise des ontologischen Scheins der mediatisierten Objekte und damit eine Krise ihrer Evidenz indizieren, aber auch umgekehrt zur erhöhten Beglaubigung des Mediatisierten beitragen kann.1

Mit der Prozeduralisierung des Evidenzbegriffs, die mit "Evidenzverfahren" als spezifizierender Leitkategorie des Projektbereichs A anvisiert ist, verfolgt das Forschungskolleg die folgenden Ziele:

Auf einer ersten Ebene sollen Verfahren der Erzeugung oder Herstellung von Evidenz analysiert werden, die man, wie in der begriffsgeschichtlich verfolgbaren Ausfaltung von Evidenz seit ihrer Thematisierung im Kontext der antiken Rhetorik üblich, von der Darstellung der Evidenz oder dem Evidenzeffekt selbst unterscheiden kann. Für die Evidenz als offenkundige, augenscheinliche Präsenz ist aus dieser Perspektive ein Moment des kommunikativen Stillstands charakteristisch.2 Evidenz stellt sich ein, wenn etwas nicht mehr sinnvoll bezweifelbar erscheint. Die Techniken, mit denen die Evidenz einer unbezweifelbaren Anschaulichkeit erzeugt wird, funktionieren nur dann, wenn sie als spezifische Kunstgriffe des Vor-Augen-Stellens im Effekt verschwinden und damit als solche unsichtbar bleiben.

Bereits in den frühesten Thematisierungen, etwa bei Aristoteles, wird die Stärke der Evidenz darin gesehen, dass sie Unwahrscheinliches oder für unmöglich Gehaltenes glaubhaft vor Augen stellt. Die Evidenzverfahren umfassen also Verfahren der Wissensgenerierung und Praktikenverschiebung, indem sie z.B. "Ähnliches auch in weit auseinanderliegenden Dingen erkennen" lassen.3

"Evidenzverfahren" betont nicht nur die Hergestelltheit und Veränderbarkeit dessen, was sich als im Augenblick unbezweifelbar aufdrängt. Wenn man den Verfahrensbegriff einseitig von seiner rhetorischen Seite her beleuchtet, erscheint die Evidenz als Telos der Kunstgriffe, die der Rhetoriker anwendet und die im Effekt verschwinden. Die Wirksamkeit der Verfahren hinge dann entscheidend davon ab, dass sie 'back-stage' blieben und nicht ihrerseits – oder allenfalls für einen externen Beobachter – in den Fokus der Aufmerksamkeit treten. Die Projekte des Forschungskollegs verstehen das Verhältnis von Verfahren und Evidenz jedoch nicht oder jedenfalls: nicht ausschließlich im Rahmen der Unterscheidung von Latenz und Manifestation. Evidenz ist nicht nur das Resultat eines abgeschlossenen Prozesses, der im Erleben einer augenblicklich unbezweifelbaren Wahrheit kulminiert. Die Evidenz kann auch das Verfahren als solches 'besetzen', unabhängig davon, zu welchen Resultaten ein solches Verfahren führt. Keines seiner Ergebnisse – man denke an Gerichtsverfahren oder Verfahren der politischen Willensbildung – muss dem einzelnen Individuum einleuchten; wenn es sie dennoch akzeptiert, so aufgrund der spezifischen Adressierungsleistung, die das Verfahren erbringt, und zwar auch für diejenigen, die nicht als Teilnehmer, sondern bloß in der Rolle des Zuschauers oder Beobachters in das Geschehen involviert sind.

Projektbereich B: Kommunikationskulturen. Politiken der Sichtbarkeit

Michel Foucault zufolge geht es der modernen Macht, die nicht länger ihr Bild in einem zweiten Körper des Königs findet, "immer um den Körper – um den Körper und seine Kräfte, um deren Nützlichkeit und Gelehrigkeit, um deren Anordnung und Unterwerfung".4 Foucault spricht in diesem Zusammenhang auch von einer "Mikrophysik der Macht"5, die der Tatsache Rechnung tragen soll, dass die moderne Macht nicht länger wesentlich in Kategorien des Eigentums und der Aneignung analysiert werden kann, weil sie ihre Wirkungen durch Dispositive, Manöver, Techniken und Funktionsweisen, also durch den Einsatz einer komplexen medialen Apparatur erzielt, die politische Herrschaft nicht so sehr über Unterwerfungs- als vielmehr über Adressierungsprozesse auszuüben gestattet.

Mit der Problematik der Politiken der Sichtbarkeit schließt das Forschungskolleg daher in systematischer Hinsicht an die in der zweiten Förderphase entfalteten Paradoxien der medialen Adressierung unter den Bedingungen der modernen Gesellschaft an, also an die Frage, wie kommunikativer Erfolg unter Bedingungen maximaler Wissens- und Adressendiversifikation unter den gegenwärtigen medialen Rahmenbedingungen überhaupt (noch) möglich ist.6 In dem Maße, in dem die Kommunikations-Medien sich dauerhaft auf eine hohe "Fluktuation von Kollektivbindungen"7 einzustellen haben und die normative Integration der Gesellschaft durch 'anomische' Tendenzen unterlaufen werden, die aus ihrer eigenen Reproduktion hervorgehen, wird die dann noch mögliche und nötige Massenkommunikation keinen Anhalt mehr in präformierten, stabilen sozialen Adressen finden. Der im Forschungskolleg verwendete Adressierungsbegriff meint daher keineswegs bloß die faktische, empirische Adressabilität bzw. Erreichbarkeit, sondern zielt vor allem auf die Modi der medialen Adressenkonstruktion sowie auf die medialen Taktiken der Umadressierung, also der Erzeugung und Transformation von Subjekt- oder Äußerungspositionen.

Ihre spezifische Wirksamkeit entfalten (Mikro-) Politiken der Sichtbarkeit in einem Bereich zwischen den "großen Funktionseinheiten [Staaten, Bürokratien] und den Körpern mit ihrer Materialität und ihren Kräften"8. Politik wird im Projektbereich B also nicht als organisierte, im Staat verkörperte Handlungsmacht begriffen, sondern als kommunikative Technik der individuellen Aufmerksamkeitssteuerung und Verhaltenskontrolle (durch mediale Adressierung) und damit als eine wesentlich informelle Dimension, die etwa wirkungsmächtige Unterscheidungen des neuzeitlichen öffentlichen Rechts wie die von Regierenden und Regierten unterläuft. Die im B-Bereich angesiedelten Projekte sind zum einen an der Beschreibung und Entzifferung bestimmter kultureller Markierungen interessiert, durch die sich eine politische Ordnung mit ihren Brüchen und Friktionen reproduziert; andererseits beschränken sie sich nicht allein auf die Rekonstruktion mikropolitischer Repräsentationssysteme, sondern loten Möglichkeiten des transformierenden Eingriffs in solche Systeme aus. Wenn es stimmt, dass es Wissen keineswegs nur dort gibt, wo die Machtverhältnisse suspendiert sind, und dass das Wissen sich niemals außerhalb der Befehle, Anforderungen und Interessen der Macht entwickeln kann, wird ein Analysetyp um so wichtiger, der sich mit den zahlreichen Konfrontationspunkten, Bruchlinien und Unruheherden beschäftigt, die die Macht/Wissen-Komplexe bestimmen. Die Projekte beschränken sich daher nicht darauf, auf der Ebene der Individuen, der Körper, ihrer Verhaltensweisen und Gesten die allgemeine Form eines Gesetzes oder der politischen Herrschaft wiederzufinden. Eher geht es darum, epistemische und ästhetische Politiken zu beobachten, die 'Störungen' innerhalb neuer medial generierter Macht/Wissen-Komplexe sichtbar zu machen erlauben; die Aspekte individuellen Verhaltens durch systematische Variation bestimmter kultureller Einschreibungen experimentell so zu modellieren versprechen, dass Kommunikationskonflikte und deren politische Auswirkungen bearbeitbar werden.

Projektbereich C: Mediendiskurse. Beobachter-Instituierung

Dem C-Bereich liegt insgesamt die These zugrunde, dass alle Medien in bestimmten diskursiven Räumen operieren, die ihre kulturellen Formen und Funktionen festlegen. Wie Rosalind Krauss am Beispiel der Fotografie gezeigt hat, kann man die Geschichte dieses Mediums auf eine Weise 'beobachten' und erzählen, dass es als ein legitimes Kind westlicher piktorialer Traditionen erscheint, um auf diese Weise sicherzustellen, dass die Kategorien des ästhetischen Diskurses auf ein völlig neues visuelles Archiv anwendbar werden.9 Es ist also keineswegs so, dass Medien stets von sich aus ein – angemessenes oder wirksames – Wissen über das erzeugen, was sie sind und können. Im Regelfall sind Mediendiskurse – trotz der Suggestion ihres Titels – nicht durch eine quasi-intime Beziehung zu ihrem Gegenstand gekennzeichnet. Sie unterziehen ihn vielmehr einer systematischen Problematisierung, die Fragen an ihn heranträgt, die ihm durchaus äußerlich sind, aber über die Kraft verfügen, das kulturelle Feld zu modifizieren, in das er eingebettet ist, und seine dispositive Struktur – den soziokulturellen Normalfall seiner Nutzung – festlegen. Mediendiskurse sind also in diesem Sinne nicht bloße Reflexionstheorien, insofern sich die Medien keineswegs einfach in ihnen 'spiegeln'. Sie werden vielmehr in ihrer konkreten Operationsweise von ihnen mitkonstituiert. Der Gegenstand der Diskurspraktiken ist sich selbst nicht präexistent, Diskurse bilden die Dinge, indem sie über sie sprechen. Problematisierungen ergeben sich also keineswegs zwangsläufig aus der bloßen Existenz bestimmter Erscheinungen und Prozesse: Sie setzen eine Diagnose der Störung voraus, sie nehmen Evidenz für die Beobachtung in Anspruch, dass etwas nicht so läuft, wie man es erwartet, dass also Änderungs- oder Handlungsbedarf besteht, der nur zu befriedigen ist, wenn die im Netzwerk der konstituierten Handlungsmacht bislang vorgesehenen Beobachterpositionen systematisch um 'legitime' Beobachter erweitert werden.

Die Konstruktion von Diskursen der Problematisierung verweist daher nicht nur auf einen bestimmten 'Willen zum Wissen', sondern auf bestimmte Optionen oder Strategien der Regulierung, die dieses Wissen 'begründen' soll. Diskurspraktiken sind nicht nur durch die Abgrenzung eines bestimmten Objektbereichs und die Festlegung von Normen für die Entwicklung von Begriffen und Theorien gekennzeichnet, sondern vor allem auch durch die Definition einer für das Erkenntnis- oder Beobachtersubjekt legitimen Perspektive, die in ihrer spezifischen Ausprägung durch eine bestimmte Sorge im Hinblick auf die Existenz oder Wirkungsweise bestimmter, als pathologisch gewerteter Erscheinungen oder Verhaltensweisen geprägt ist. Mediendiskurse sind also keine freischwebenden 'Selbstbeschreibungen' der Medien, sondern zunächst einmal – ihrer Genese und ihrem institutionellen Ort entsprechend – das Ergebnis von Sondierungen, die neues Wissen (möglicherweise mit Techniken der Datenerhebung kombiniert) über ihren Gegenstand erzeugen (oder ein im Umgang mit älteren Medien entwickeltes Wissen für neue medienkulturelle Konfigurationen respezifizieren), um ihn auf diese Weise in bestimmte Regulierungsapparate zu integrieren. Diskurspraktiken "sind keine bloßen Formen der Herstellung von Diskursen. Sie nehmen Gestalt an in technischen Komplexen, in Verhaltensmustern, in Vermittlungs- und Verbreitungsformen, in pädagogischen Formen, die sie aufzwingen und aufrechterhalten"10. Mediendiskurse sind daher integraler Bestandteil eines über die technischen Apparate weit hinausreichenden Netzwerkes, in dem die spezifische mediale agency erzeugt wird, die man – insbesondere in Phasen spektakulärer Medienumbrüche – allzu vorschnell aus der technischen Infrastruktur einer neuen medienkulturellen Konstellation ableitet. Die Diskurspraktiken verdanken ihre Evidenz nicht so sehr der Qualität ihres Wissens – häufig liegen sie quer zu einzelnen Fachgebieten und Wissenschaften – als vielmehr ihrer Fähigkeit zur Problematisierung von Gegenständen sowie der Instituierung von neuen Äußerungsmodalitäten und den mit ihnen verbundenen Beobachter- oder Subjektpositionen.

Diskurspraktiken, wie sie im Projektbereich C untersucht werden, sind also keine supplementären semantischen Operationen, die zu dem, was Medien 'von sich aus' sind, hinzukommen und daher im Prinzip auch fehlen könnten. Die technische Infrastruktur medienkultureller Konstellationen setzt zweifellos den Einsatz (und das Wissen) von Ingenieuren voraus, die jedoch nur einen kleinen, wenn auch unverzichtbaren Teil der Netzwerkaktivität planen und kontrollieren können. Die Mediendiskursivität reicht viel weiter als das in Medien investierte technische Wissen. Netzwerke als Ganze werden nicht entworfen und lassen sich auch nicht überschauen, sie entwerfen sich selbst, was nur eine andere Umschreibung für die Mitwirkung einer Vielzahl von Beobachtern am Zustandekommen und an der Aufrechterhaltung, der Weiterentwicklung und daher auch der Störung von medienkulturellen Netzwerken ist. Wir sprechen daher im Projektbereich C ganz bewusst von Beobachter-Instituierung und nicht von der Instituierung des Beobachters. Wir tun dies deshalb, um deutlich zu machen, dass der Charakter der analysierten Mediendiskursivität darin besteht, die überhaupt möglichen Beobachtungen danach zu unterscheiden, ob von ihnen dauerhafte strukturelle Wirkungen auf die weitere Netzwerkaktivität ausgehen oder ob es sich lediglich um spurlos vergehende, ihrerseits also nicht weiter vernetzte und in diesem Sinne: isolierte Beobachtungen handelt. Die Analyse der Beobachter-Instituierungen dringt also zu jenen Praktiken vor, die einen spezifischen Willen zum Wissen (Nietzsche/Foucault) erzeugen und legt auf diese Weise den unvermeidlichen Konflikt zwischen den verschiedenen Orten oder Zentren der Beobachtung und Wissensgewinnung sowie der mit ihnen verbundenen politischen Strategien offen. Von einer Instituierung – im Unterschied zur Institutionalisierung – sprechen wir, weil die Teilprojekte des C-Bereichs Untersuchungen zu den Entstehungsherden und Transformationsprozessen bestimmter Beobachterverhältnisse vornehmen, also sich gerade für jene historischen Zeiträume und Umbruchsituationen interessieren, in denen innerhalb eines vermeintlich konsolidierten Netzwerkes medienkulturelle Verschiebungen stattfinden, die an die Durchsetzung neuer Problematisierungsweisen existierender Praktiken gebunden sind.


(1) Vgl. hierzu Ludwig Jäger: Störung und Transparenz. Skizze zur performativen Logik des Medialen, in: Sybille Krämer (Hg.): Performativität und Medialität, München 2004, S. 35-74.

(2) Vgl. dazu die Beiträge in dem von Jürgen Fohrmann, Andrea Schütte und Wilhelm Voßkamp herausgegebenen Band Medien der Präsenz, Köln 2001.

(3) Aristoteles: Rhetorik, 1412a.

(4) Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt/M. 1981, S. 36.

(5) Ebd., S. 38.

(6) Zum Konzept der Adresse als medialem Bezugsproblem vgl. den von Stefan Andriopoulos, Gabriele Schabacher und Eckhard Schumacher herausgegebenen Band Die Adresse des Mediums, Köln 2001.

(7) Niklas Luhmann: Individuum, Individualität, Individualismus, in: ders.: Gesellschaftsstruktur und Semantik. Studien zur Wissenssoziologie der modernen Gesellschaft, Bd. 3, Frankfurt/M. 1993, S. 149-258, hier: S. 256.

(8) Foucault: Überwachen und Strafen (Anm. 4), S. 38.

(9) Rosalind Krauss: Die diskursiven Räume der Photographie, in: dies.: Das Photographische. Eine Theorie der Abstände, München 1998, S. 40-58, hier: S. 50f.

(10) Michel Foucault: Der Wille zum Wissen, in: ders.: Schriften, Bd. I, Frankfurt/M. 2001, S. 294-298, hier: S. 295.




Zuletzt geändert am 26. Januar 2007 um 16:22 Uhr - Kontakt - Login zum Bearbeiten

"));